E‑Rechnungsvergleich

Ratgeber E-Rechnung

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Für Kleinunternehmer ist die E-Rechnungspflicht vor allem eine Empfangspflicht. Ausstellen müssen sie keine E-Rechnungen, empfangen und aufbewahren schon. Diese Seite fasst zusammen, was das Bundesfinanzministerium (FAQ, Stand März 2026), § 19 UStG und § 34a UStDV dazu sagen.

  • Preise geprüft am 28.09.2026
  • Fakten aus offiziellen Quellen

Kurz gesagt

Stand 01.10.2026

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, auch nicht ab 2027 oder 2028 (§ 34a UStDV).
  • Empfangen können müssen sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025, wie alle Unternehmen im Inland. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
  • Empfangene E-Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden, zumindest die XML-Daten in ihrer ursprünglichen Form.
  • Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Gesamtumsatz hat.

Ausstellen

Keine Pflicht zur E-Rechnung

Laut Bundesfinanzministerium sind Kleinunternehmer „von der Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen“. Grundlage ist § 34a UStDV: Rechnungen über Umsätze, die nach § 19 UStG steuerfrei sind, dürfen als sonstige Rechnung übermittelt werden, also auf Papier oder als PDF. Das gilt unabhängig von den Fristen 2027 und 2028.

Die Vorschrift erlaubt die sonstige Rechnung, sie schreibt sie nicht vor. Wer seinen Kunden trotzdem E-Rechnungen schicken möchte, etwa weil ein Geschäftskunde darum bittet, kann das mit einer passenden Software tun.

Eine PDF-Rechnung per E-Mail braucht wie bisher die Zustimmung des Empfängers. Eine Papierrechnung braucht sie nicht.

Empfangen

Empfangen und aufbewahren

  1. Seit 1. Januar 2025Auch Kleinunternehmer müssen „in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen“. Zustimmen müssen Sie dem Empfang nicht: Ein Lieferant darf Ihnen E-Rechnungen schicken, auch wenn Sie Kleinunternehmer sind.
  2. Ein E-Mail-Postfach genügtLaut Bundesfinanzministerium: „Für den Empfang einer elektronischen Rechnung genügt bereits ein E-Mail-Postfach.“ Eine besondere Software ist dafür nicht vorgeschrieben.
  3. LesenEine XRechnung ist eine XML-Datei und ohne passendes Programm kaum lesbar. Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnet sich als PDF, die maßgeblichen Daten stecken aber im eingebetteten XML.
  4. 8 Jahre aufbewahrenAufbewahrt werden muss „zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt“. Ein Ausdruck oder ein Screenshot der Rechnung reicht also nicht.

Umsatzgrenze

Wenn der Umsatz steigt

Kleinunternehmer ist nach § 19 Absatz 1 UStG, wessen Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Wer darüber liegt, fällt unter die allgemeinen Regeln.

Für alle anderen Unternehmen gilt: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle noch sonstige Rechnungen ausstellen, bis zum 31. Dezember 2027 Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen Pflicht. Die Einzelheiten stehen unter E-Rechnungspflicht.

Ob und ab wann Sie Kleinunternehmer sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

Software

Was die Programme für Kleinunternehmer kosten

Lexware Office

  • E-Rechnungen empfangen: ab S, 7,90 € pro Monat.
  • E-Rechnungen schreiben: ab M, 12,90 € pro Monat.
  • Kein kostenloser Tarif; 30 Tage Test ohne Zahlungsdaten.

sevdesk

  • E-Rechnungen schreiben: schon im Tarif Kostenlos, bis zu 3 pro Monat.
  • Empfangene E-Rechnungen hochladen und auslesen: ab Buchhaltung, 25,90 € pro Monat.
  • 14 Tage Test ohne Kreditkarte.

Reguläre Preise pro Monat, zzgl. MwSt. Zum Empfangen genügt laut Bundesfinanzministerium ein E-Mail-Postfach; die XML-Dateien müssen Sie aber unversehrt aufbewahren.

FAQ

Häufige Fragen von Kleinunternehmern

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem, wie alle Unternehmen seit dem 01.01.2025.

QuelleBundesfinanzministerium, FAQ E-Rechnung

Ab welchem Umsatz bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Kleinunternehmer ist, wessen Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Absatz 1 UStG).

Quelle§ 19 UStG

Darf ich als Kleinunternehmer trotzdem E-Rechnungen schreiben?

§ 34a UStDV erlaubt Kleinunternehmern, ihre Rechnungen als sonstige Rechnung zu übermitteln, also auf Papier oder als PDF. Die Vorschrift erlaubt das, sie schreibt es nicht vor.

Wer E-Rechnungen schreiben möchte, kann das bei sevdesk schon im Tarif Kostenlos (bis zu 3 pro Monat) und bei Lexware Office ab der Version M.

Quelle§ 34a UStDV

Wie lange muss ich empfangene E-Rechnungen aufbewahren?

8 Jahre, wie alle Rechnungen. Aufbewahrt werden muss zumindest der strukturierte Teil, also die XML-Daten, unversehrt in der ursprünglichen Form.

QuelleBundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung (Stand März 2026)

Quellen · Stand 01.10.2026

Regeln zur E-Rechnung vom Bundesfinanzministerium und aus den Gesetzestexten, Preise von den offiziellen Seiten der Anbieter. Preise pro Monat, zzgl. MwSt.

E-Rechnung und Kleinunternehmer

3 Seiten

Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung · Stand März 2026

Lexware Office

1 Seite

sevdesk

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