E‑Rechnungsvergleich

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E-Rechnung öffnen und prüfen

Öffnen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung direkt im Browser. Sie wird lesbar angezeigt und auf Pflichtangaben, Rechenfehler und eine gültige IBAN geprüft. Die Datei wird nicht hochgeladen.

XRechnung oder ZUGFeRD hierher ziehenXRechnung oder ZUGFeRD öffnen

XML-Datei (UBL oder CII) oder PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Die Rechnung wird lesbar angezeigt und auf Pflichtangaben, Rechenfehler und IBAN geprüft.

Die Datei verlässt Ihren Browser nicht

Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:

Anleitung

So funktioniert es

  1. Datei öffnenZiehen Sie die XML- oder PDF-Datei in das Feld oder wählen Sie sie aus. Erkannt werden XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X, in den Formaten UBL und CII.
  2. Rechnung lesenDie Daten erscheinen als normale Rechnung: Absender, Empfänger, Positionen, Summen und Bankverbindung. Über „Drucken / als PDF“ lässt sie sich ausdrucken oder ablegen.
  3. Befunde ansehenDie Schnellprüfung zeigt fehlende Pflichtangaben, Rechenfehler, eine ungültige IBAN und fehlende XRechnung-Pflichtfelder. Jeder Befund nennt das Feld mit seinem BT-Code.
  4. Nichts wird hochgeladenDie Datei wird in Ihrem Browser gelesen. Es gibt kein Konto, keine Speicherung und keine Begrenzung der Anzahl.

Umfang

Was die Schnellprüfung prüft

Geprüft

  • Format und Profil: XRechnung, ZUGFeRD / Factur-X, Peppol
  • Pflichtangaben nach § 14 UStG
  • Summe der Positionen, Netto, Umsatzsteuer, Brutto und Zahlbetrag
  • Prüfziffer der IBAN und der Leitweg-ID
  • Pflichtfelder der XRechnung: Käuferreferenz, Kontakt, elektronische Adressen, Zahlungsart

Nicht geprüft

  • das XML-Schema und alle Geschäftsregeln der EN 16931
  • ob die Angaben stimmen, etwa ob eine USt-IdNr. vergeben ist
  • ob die Rechnung steuerlich richtig ist

Die vollständige, offizielle Prüfung macht der KoSIT-Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Einen amtlichen Viewer ohne Prüfung bietet die Steuerverwaltung auf e-rechnung.elster.de.

Beispieldateien

XRechnung-Beispiele zum Herunterladen

Zum Ausprobieren, für Tests und für die Einrichtung einer Buchhaltungssoftware.

Beide Dateien habe ich mit dem offiziellen KoSIT-Validator geprüft (Version 1.6.3, XRechnung 3.0.2, Konfiguration vom 31.08.2026): ohne Fehler und ohne Warnungen. Firmen und Daten sind erfunden; Sie dürfen die Dateien frei verwenden (CC0).

Weiter

E-Rechnungen selbst schreiben?

Ab 2027 müssen die ersten Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 fast alle. Welche Software das ab welchem Tarif kann, zeigt der Vergleich von Lexware Office und sevdesk.

FAQ

Häufige Fragen zum Öffnen und Prüfen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die sich ohne passendes Programm schwer lesen lässt. Ziehen Sie sie in das Feld oben: Sie erscheint als lesbare Rechnung, die Sie drucken oder als PDF speichern können.

Einen Viewer ohne Prüfung bietet auch die Steuerverwaltung auf e-rechnung.elster.de an. Buchhaltungsprogramme lesen E-Rechnungen ebenfalls ein, Lexware Office in allen Versionen, sevdesk ab dem Tarif Buchhaltung.

E-Rechnung Software im Vergleich

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird direkt in Ihrem Browser gelesen und geprüft. Sie wird an keinen Server übertragen und nicht gespeichert. Schließen Sie die Seite, ist sie wieder weg.

Warum findet das Werkzeug in meinem PDF keine Rechnungsdaten?

Dann ist es eine normale PDF-Rechnung ohne eingebettete XML-Daten. Eine solche Datei gilt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Bei ZUGFeRD steckt die XML-Datei im PDF; fragen Sie den Rechnungssteller, ob er die Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung schicken kann.

Quelle: Bundesfinanzministerium, FAQ E-Rechnung

Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?

Beides sind XML-Formate für dieselben Inhalte der europäischen Norm EN 16931. Eine XRechnung gibt es in beiden Formaten, ZUGFeRD nutzt CII. Für Sie als Empfänger macht das keinen Unterschied; das Werkzeug liest beide.

Was bedeuten die BT-Codes?

BT steht für „Business Term“. Die Norm EN 16931 gibt jedem Rechnungsfeld eine Nummer, zum Beispiel BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-10 für die Käuferreferenz. So lässt sich ein Feld eindeutig benennen, egal in welchem Format die Rechnung vorliegt.

Ersetzt die Schnellprüfung eine offizielle Validierung?

Nein. Sie findet häufige Fehler: fehlende Pflichtangaben, Rechenfehler, eine falsche IBAN, fehlende XRechnung-Pflichtfelder. Die vollständige Prüfung gegen Schema und Geschäftsregeln macht der KoSIT-Validator. Ob eine Rechnung steuerlich richtig ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Quelle: KoSIT-Validator

Quellen · Stand 28.09.2026

Rechtliche Angaben vom Bundesministerium der Finanzen, technische Angaben aus dem XRechnung-Standard und der Norm EN 16931. Werkzeug und Beispieldateien: Julien Fourel.