XRechnung im Format UBL
Rechnung RE-2026-0147 einer Webagentur: zwei Positionen, 19 % Umsatzsteuer, Leistungszeitraum.
xrechnung-ubl.xml herunterladenKostenloses Werkzeug
Öffnen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung direkt im Browser. Sie wird lesbar angezeigt und auf Pflichtangaben, Rechenfehler und eine gültige IBAN geprüft. Die Datei wird nicht hochgeladen.
XML-Datei (UBL oder CII) oder PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Die Rechnung wird lesbar angezeigt und auf Pflichtangaben, Rechenfehler und IBAN geprüft.
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Anleitung
Umfang
Geprüft
Nicht geprüft
Die vollständige, offizielle Prüfung macht der KoSIT-Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Einen amtlichen Viewer ohne Prüfung bietet die Steuerverwaltung auf e-rechnung.elster.de.
Beispieldateien
Zum Ausprobieren, für Tests und für die Einrichtung einer Buchhaltungssoftware.
Rechnung RE-2026-0147 einer Webagentur: zwei Positionen, 19 % Umsatzsteuer, Leistungszeitraum.
xrechnung-ubl.xml herunterladenRechnung RE-2026-0148 einer Druckerei, im Format CII, das auch ZUGFeRD verwendet.
xrechnung-cii.xml herunterladenBeide Dateien habe ich mit dem offiziellen KoSIT-Validator geprüft (Version 1.6.3, XRechnung 3.0.2, Konfiguration vom 31.08.2026): ohne Fehler und ohne Warnungen. Firmen und Daten sind erfunden; Sie dürfen die Dateien frei verwenden (CC0).
Weiter
Ab 2027 müssen die ersten Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 fast alle. Welche Software das ab welchem Tarif kann, zeigt der Vergleich von Lexware Office und sevdesk.
FAQ
Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die sich ohne passendes Programm schwer lesen lässt. Ziehen Sie sie in das Feld oben: Sie erscheint als lesbare Rechnung, die Sie drucken oder als PDF speichern können.
Einen Viewer ohne Prüfung bietet auch die Steuerverwaltung auf e-rechnung.elster.de an. Buchhaltungsprogramme lesen E-Rechnungen ebenfalls ein, Lexware Office in allen Versionen, sevdesk ab dem Tarif Buchhaltung.
Nein. Die Datei wird direkt in Ihrem Browser gelesen und geprüft. Sie wird an keinen Server übertragen und nicht gespeichert. Schließen Sie die Seite, ist sie wieder weg.
Dann ist es eine normale PDF-Rechnung ohne eingebettete XML-Daten. Eine solche Datei gilt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Bei ZUGFeRD steckt die XML-Datei im PDF; fragen Sie den Rechnungssteller, ob er die Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung schicken kann.
Beides sind XML-Formate für dieselben Inhalte der europäischen Norm EN 16931. Eine XRechnung gibt es in beiden Formaten, ZUGFeRD nutzt CII. Für Sie als Empfänger macht das keinen Unterschied; das Werkzeug liest beide.
BT steht für „Business Term“. Die Norm EN 16931 gibt jedem Rechnungsfeld eine Nummer, zum Beispiel BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-10 für die Käuferreferenz. So lässt sich ein Feld eindeutig benennen, egal in welchem Format die Rechnung vorliegt.
Nein. Sie findet häufige Fehler: fehlende Pflichtangaben, Rechenfehler, eine falsche IBAN, fehlende XRechnung-Pflichtfelder. Die vollständige Prüfung gegen Schema und Geschäftsregeln macht der KoSIT-Validator. Ob eine Rechnung steuerlich richtig ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Rechtliche Angaben vom Bundesministerium der Finanzen, technische Angaben aus dem XRechnung-Standard und der Norm EN 16931. Werkzeug und Beispieldateien: Julien Fourel.